- Eidesunfähigkeit
- Ei|des|un|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Unfähigkeit zur Eidesleistung.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Handgelöbniß — (Handgelübde, Handtreue), ein Angelöbniß, welches mit feierlichen Worten u. unter Abstattung des Handschlags an die Person, welcher die Versicherung od. das Versprechen geleistet wird, geschieht. Das außergerichtliche nur einer Privatperson… … Pierer's Universal-Lexikon
Ehrlosigkeit — Ehrlosigkeit, bezeichnet sowohl (objektiv) den Mangel oder Verlust der Ehre als auch (subjektiv) denjenigen des Ehrgefühls (s. d. und Ehre). Im mittelalterlichen Recht kommt die E. als Rechtsfolge sowohl gemeiner Verbrechen als insbes. des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon